Rezept und Kosten 4 Min. Lesezeit aktualisiert am
Zuzahlung bei Ergotherapie: was Sie selbst zahlen
Kurz gesagt
Erwachsene zahlen bei Ergotherapie auf Rezept 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Rezept dazu, Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen nichts (SGB V §§ 32 und 61). Bei 10 Einheiten sensomotorisch-perzeptiver Behandlung sind das nach den Preisen ab 01.07.2026 zusammen 93,32 Euro. Wer seine Belastungsgrenze von 2 Prozent des Bruttoeinkommens erreicht, wird für den Rest des Jahres befreit.
- Zuzahlung je Rezept
- 10 % + 10 € Zuzahlung je Rezept 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr
- für Kinder unter 18
- 0 € für Kinder unter 18 Kinder und Jugendliche sind befreit
- Belastungsgrenze im Jahr
- 2 % Belastungsgrenze im Jahr der Bruttoeinnahmen, chronisch Kranke 1 %
Quelle: SGB V §§ 32, 61, 62; GKV-Spitzenverband, Vergütungsvereinbarung Ergotherapie, Stand 01.07.2026
Wie hoch ist die Zuzahlung bei Ergotherapie?
Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten jeder Behandlung plus 10 Euro je Rezept. So steht es in § 61 des Fünften Sozialgesetzbuchs, und das gilt in jeder Praxis gleich. Die Höhe hängt also davon ab, welche Behandlung auf dem Rezept steht und wie viele Einheiten verordnet sind. Die Praxis zieht die Zuzahlung ein und muss Ihnen den Betrag quittieren.
Was kostet eine Einheit Ergotherapie als Zuzahlung?
Seit dem 01.07.2026 gelten neue Kassenpreise, die eine Schiedsstelle festgesetzt hat. Die Zuzahlung ist jeweils ein Zehntel davon.
| Leistung (Einzelbehandlung) | Kassenpreis | Zuzahlung |
|---|---|---|
| motorisch-funktionelle Behandlung | 59,27 € | 5,93 € |
| sensomotorisch-perzeptive Behandlung | 79,03 € | 7,90 € |
| Hirnleistungstraining | 59,27 € | 5,93 € |
| psychisch-funktionelle Behandlung | 98,79 € | 9,88 € |
| Analyse des Bedarfs (einmal zu Beginn) | 43,16 € | 4,32 € |
| Hausbesuch inklusive Wegegeld | 28,69 € | 2,87 € |
| Hausbesuch in sozialer Einrichtung | 18,71 € | 1,87 € |
Stand 07/2026, Quelle: Vergütungsvereinbarung Ergotherapie des GKV-Spitzenverbands. Auf temporäre ergotherapeutische Schienen und auf die Gebühr für den Bericht an die Ärztin zahlen Sie nichts dazu.
Welche Behandlung zu welchem Krankheitsbild passt, legt die Ärztin auf dem Rezept fest. Narbenabhärtung, Sensibilitätstraining und Gelenkschutz etwa sind laut Heilmittel-Richtlinie Ziele der motorisch-funktionellen Behandlung, Wahrnehmung, Gleichgewicht und Körperschema Ziele der sensomotorisch-perzeptiven. Was auf dem Rezept stehen muss, erklärt der Artikel Ergotherapie auf Rezept.
Wie rechne ich die Zuzahlung für ein Rezept aus?
Sie multiplizieren die Zuzahlung je Einheit mit der Anzahl der Einheiten und rechnen 10 Euro Verordnungsgebühr dazu. Beim ersten Rezept kommt einmal die Analyse des Bedarfs hinzu. Ein Beispiel mit 10 Einheiten sensomotorisch-perzeptiver Behandlung:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| 10 Einheiten zu je 7,90 € | 79,00 € |
| Analyse des Bedarfs | 4,32 € |
| Verordnungsgebühr | 10,00 € |
| Zuzahlung gesamt | 93,32 € |
Ist auf dem Rezept ein Hausbesuch angekreuzt, kommen pro Besuch 2,87 Euro dazu. Wann ein Hausbesuch verordnet wird, steht im Artikel Ergotherapie als Hausbesuch.
Müssen Kinder bei Ergotherapie zuzahlen?
Kinder und Jugendliche zahlen bis zum 18. Geburtstag nichts dazu, weder für die Behandlungen noch die 10 Euro je Rezept. Die Behandlung ist für Familien mit gesetzlich versichertem Kind also ohne Eigenanteil. Woran Sie merken, ob Ihr Kind Ergotherapie brauchen könnte, steht im Artikel Braucht mein Kind Ergotherapie?.
Wann bin ich von der Zuzahlung befreit?
Sie werden befreit, sobald Ihre Zuzahlungen im Kalenderjahr 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt erreichen. Für schwerwiegend chronisch Kranke in Dauerbehandlung liegt die Grenze bei 1 Prozent.
Bei der Berechnung zieht die Kasse Freibeträge ab, 2026 sind das 7.119 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und 9.756 Euro je Kind. Wer Bürgergeld bezieht, hat 2026 eine Belastungsgrenze von 135,12 Euro im Jahr, chronisch Kranke 67,56 Euro.
Ist die Grenze erreicht, stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung für den Rest des Kalenderjahres aus, oft zusammen mit einem Befreiungsausweis. Den zeigen Sie in der Praxis vor. Sammeln Sie deshalb die Quittungen über das Jahr. Sie können auch für das Folgejahr vorauszahlen, zu viel Vorausgezahltes bekommen Sie dann aber nicht zurück.
Wer gilt bei der Zuzahlung als chronisch krank?
Als chronisch krank gilt, wer mindestens ein Jahr lang wenigstens einmal im Quartal ärztlich behandelt wurde und zusätzlich eine dieser Bedingungen erfüllt: Pflegegrad 3 bis 5, ein Grad der Behinderung oder Schädigung von mindestens 60 oder eine dauerhaft nötige medizinische Versorgung. Wer nach dem 01.04.1972 geboren ist und die vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrgenommen hat, bleibt trotz chronischer Erkrankung grundsätzlich bei 2 Prozent.
Ändert sich die Zuzahlung bei der Blankoverordnung?
Die Regel bleibt gleich, die Höhe kann sich aber ändern. Bei der Blankoverordnung legt die Therapeutin fest, wie oft und wie lange behandelt wird, deshalb steht die Summe nicht von Anfang an fest. Die Praxis muss Sie vor Beginn schriftlich über die voraussichtliche Zuzahlung informieren und zu viel Gezahltes erstatten. Mehr im Artikel Blankoverordnung in der Ergotherapie. Für Privatversicherte gilt ein anderes System, siehe Ergotherapie privat bezahlen.
Wo bekomme ich bei Lenergo in Aichach Auskunft zur Zuzahlung?
Am Telefon unter 08251 89 62 96. Bei Lenergo in Aichach, Augsburger Straße 29, sagen wir Ihnen, welche Beträge bei Ihrem Rezept anfallen, und quittieren jede Zuzahlung. Einen Überblick über unsere Schwerpunkte gibt die Seite Ergotherapie bei Lenergo.
So ist es bei Lenergo
Bei Lenergo, der Praxis für Ergotherapie Lena Koralewski in Aichach, behandeln wir Kinder, Erwachsene mit neurologischen Erkrankungen und Patienten nach Hand- und Armoperationen. Für Kinder und Jugendliche fällt keine Zuzahlung an. Fragen zur Zuzahlung auf Ihrem Rezept beantworten wir unter 08251 89 62 96.
Häufige Fragen
Müssen Kinder bei Ergotherapie zuzahlen?
Nein. Kinder und Jugendliche sind bis zu ihrem 18. Geburtstag von der Zuzahlung befreit, auch von den 10 Euro je Rezept.
Wie berechne ich die Zuzahlung für Ergotherapie?
Sie zahlen 10 Prozent des Kassenpreises jeder Einheit und einmal 10 Euro je Rezept. Bei 10 Einheiten sensomotorisch-perzeptiver Behandlung sind das 10 mal 7,90 Euro, dazu 4,32 Euro für die Bedarfsanalyse zu Beginn und 10 Euro Verordnungsgebühr, zusammen 93,32 Euro (Preise Stand 07/2026).
Wann bin ich von der Zuzahlung befreit?
Wenn Ihre Zuzahlungen im Kalenderjahr 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt erreichen, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 Prozent. Die Krankenkasse stellt dann eine Befreiung für den Rest des Jahres aus.
Kostet der Hausbesuch bei Lenergo extra Zuzahlung?
Ja, für Erwachsene. Auf den Hausbesuch fällt eine eigene Zuzahlung an, Stand 07/2026 sind das 2,87 Euro je Besuch zu Hause und 1,87 Euro in einer sozialen Einrichtung wie dem Pflegeheim. Diese Beträge gelten in jeder Praxis gleich.
Quellen
- SGB V § 61, Zuzahlungen
- SGB V § 32, Heilmittel
- SGB V § 62, Belastungsgrenze
- GKV-Spitzenverband, Vergütungsvereinbarung Ergotherapie, Stand 01.07.2026
- Verbraucherzentrale, Zuzahlungen und Befreiung (Stand 17.12.2025)
- DAK-Gesundheit, Freibeträge bei der Zuzahlungsbefreiung
Dieser Text ersetzt keine ärztliche Beratung. Stand: 1. Oktober 2026.
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